In der Abrechnung halten wir uns an die GOÄ, die offizielle Gebührenordnung für Ärzte von 2006, ausgehandelt zwischen Krankenkassen und Bundesärztekammer.
Die GoÄ ist einsehbar. Wir als Ärzte können Preise nicht verhandeln. Der Umgang mit den GOÄ differiert zwischen den Krankenkassen. Dies bedeutet, dass es auch bei den Krankenkassen Unterschiede gibt, welche Leistungen übernommen werden und welche nicht. Die Kostenübernahme für den einzelnen Patienten hängt damit generell von der gewählten Krankenkasse sowie vom gewählten Tarif ab.
Sie können sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse erkunden, welche Leistungen sie bereit ist zu übernehmen. Seit 2006 kam es zu keinen Anpassungen, in Bezug auf Inflationsausgleich, Preissteigerungen, erweiterten gesetzlichen Anforderungen sowie neuentwickelten diagnostischen und therapeutischen Verfahren.