In der Abrechnung halten wir uns an die GOÄ, die offizielle Gebührenordnung für Ärzte von 2006, ausgehandelt zwischen Krankenkassen und Bundesärztekammer. Die GoÄ ist einsehbar. Wir als Ärzte können Preise nicht verhandeln. Der Umgang mit den GOÄ differiert zwischen den Krankenkassen. Dies bedeutet, dass es auch bei den Krankenkassen Unterschiede gibt, welche Leistungen übernommen werden […]
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